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KG, 14.05.2001 - 5 Ws 36/01, 1 AR 1542/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 16.07.2001 - 5 Ws 199/01
Maßregeln der Besserung und Sicherung: Vermeidung von Organisationshaft
1. Durch die Verlegung des Verurteilten ist sein Rechtsmittel gegenstandlos geworden (vgl. KG, Beschluß vom 14. Mai 2001 - 5 Ws 36/01 -).Mit der Rechtskraft ist das Erkenntnisverfahren abgeschlossen und das Prozeßgericht zur Entscheidung über die Fortdauer der Haft nicht mehr befugt (vgl. OLG Düsseldorf StV 1988, 110, 111 und NStZ 1981, 366 ; KG, Beschlüsse vom 14. Mai 2001 - 5 Ws 36/01 - und vom 28. Januar 1993 - 4 Ws 5/93 -).
b) Die bei Eintritt der Rechtskraft vollzogene Untersuchungshaft geht unmittelbar in Strafhaft oder in den Vollzug der freiheitsentziehenden Maßregel über (vgl. BGHSt 38, 63, 64; KG, Beschluß vom 14. Mai 2001 - 5 Ws 36/01 - mit weit. Nachweisen), ohne daß es des besonderen Akts der Einleitung der Vollstreckung bedarf.